Das Handy im Straßenverkehr und in der Öffentlichkeit
Was noch vor wenigen Jahren eine Seltenheit war, ist heute zum alltäglichen Bild geworden. Jeder besitzt ein Handy und benutzt es auch in der Öffentlichkeit. Dies machte neue gesetzliche Regelungen zur Handybenutzung, vor allem im öffentlichen Straßenverkehr notwendig. So sind Telefonate am Steuer, ohne Freisprecheinrichtung, in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Aber auch in anderen Ländern, zum Beispiel in Österreich und der Schweiz wird die Nichtbeachtung dieses Verbotes mit Bußgeldern geahndet.
In Deutschland muss man zusätzlich mit einer Eintragung von einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Übrigens wird auch das Ablesen von der Uhrzeit oder die Kontrolle von eingegangenen SMS in der deutschen Rechtssprechung als Benutzung des Mobilfunktelefons angesehen.
Deutschlandweit hat das Bußgeld dafür eine Höhe von 40 € hinzu kommen noch Gebühren und Auslagen. Das Verbot hat einen guten Grund. Denn durch Telefonieren des Fahrers fällt eine Hand für die Bedienung des Fahrzeuges weg und es ist auf jeden Fall mit der Minderung der Konzentration auf den Straßenverkehr zu rechnen.
Die Benutzung eines Headsets wird nicht in allen Ländern als "Freisprecheinrichtung" anerkannt. Doch selbst wenn eine Freisprechanlage genutzt wird, kann der Fahrer in hohem Maße vom Verkehrsgeschehen abgelenkt sein. Dies belegen neueste britische Studien. Die Beeinträchtigung des Fahrers durch Telefonieren kann demnach ähnlich hoch sein, wie Alkoholeinfluss.
Eine Freisprechanlage im Auto kann entweder über einen so genannten Snap-In Adapter erfolgen oder über den kabellosen Datenübertragungsstandard Bluetooth. Oftmals werden schon beim Kauf eines neuen Handys alle Zubehörteile für eine Freisprecheinrichtung mitgeliefert.
Unabhängig von allen gesetzlichen Vorschriften und Regeln, sollte man mit dem Mobilfunktelefon achtsam in der Öffentlichkeit umgehen. Klar ist, dass in öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Büchereien oder Krankenhäusern das Handy ausgeschaltet wird. Aber auch eine Benutzung des Mobilfunktelefons in Supermärkten oder öffentlichen Verkehrsmitteln kann für Mitmenschen eine extreme Störung darstellen. Wer immer und überall erreichbar sein möchte, schaltet den Klingelton des Mobiltelefons auf stumm und aktiviert lieber den Vibrationsalarm. Muss ein Gespräch entgegen genommen werden stellt man sich am besten in eine ruhige Ecke, etwas abseits. Hier kann man zum einen ungestört telefonieren und wird auch den Mitmenschen nicht zu nahe treten.
Tags: Handy im Straßenverkehr, Handy in der Öffentlichkeit
geschrieben am 27.08.2009 13:54 in der Kategorie Allgemein
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